Standeskommission
Jedes Mitglied der GAeSO ist dazu angehalten, die in der Standesordnung der FMH festgehaltenen Verhaltensregeln zu beachten. Verstösse gegen die Standesordnung werden erstinstanzlich von der kantonalen Standeskommission untersucht und beurteilt. Diese Verstösse können von anderen Ärztinnen und Ärzten, von Patienten über die Ombudsstelle oder vom Vorstand der GAeSO direkt beanzeigt und der Standeskommission zur Beurteilung vorgelegt werden. Vorgängig soll aber wenn immer möglich, die Ombudsstelle zur einvernehmlichen Lösung eingeschaltet werden.
Die Standeskommission wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie setzt sich folgendermassen zusammen:
- Präsident
- 1 Vizepräsidentin
- 3 Mitgliedern
Die Standeskommission beurteilt die Fälle in Dreierbesetzung, wobei der juristische Sekretär eine beratende Stimme hat.
Standeskommission der GAeSO
c/o , LL.M., MLAW, Thomas Fürst, RECHTSANWALT
Stampfli Rechtsanwälte
Rötistrasse 22
4500 Solothurn
thomas.fuerst@stampfli.ch