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Solothurn

Kosten vermeiden und Aufwand reduzieren

Der Bundesrat plant, die Pflicht einer Rechnungskopie an die Patientinnen und Patiente zu verschärfen.

Bereits heute verlangen das KVG und die KVV (Artikel 59 Absatz 4 der Verordnung über die Krankenversicherung, KVV; SR 832.102) von den Leistungserbringern den Versand einer Kopie an die Patientinnen und Patienten bei TP-Rechnungen. Im Unterlassungsfall drohen in Zukunft saftige Bussen. Geregelt ist auch, dass den Patientinnen und Patienten keine Mehrkosten entstehen dürfen. Nicht vorgeschrieben ist hingegen, wie die Patientinnen und Patienten ihre Rechnungskopie erhalten, ob in physischer oder elektronischer Form.

Bei der Ärztekasse geht das automatisch und effizient. Sind die Patientinnen und Patienten einverstanden und geben ihre Mailadresse bekannt, wird die Kopie elektronisch zugestellt – ohne Papier und Portokosten. Dieser Service erfüllt die Gesetzes- und Datenschutzauflagen, ist ökologisch und kostenlos.

Weitere Informationen: www.aerztekasse.ch