Ombudsstelle
Die Ombudsstelle nimmt Beschwerden von Patientinnen und Patienten gegen Ärzte, Spitäler und Krankenkassen entgegen, prüft sie und erarbeitet eine einvernehmliche Lösung mit den beteiligten Parteien. Sie gibt Gelegenheit, das Problem mit einer unabhängigen Person zu besprechen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Sie prüft den Sachverhalt und konfrontiert die beschuldigten Ärzte, Ärztinnen und Institutionen mit ihrem Verhalten. Die Ombudsstelle vermittelt und schlichtet. Sie hat keine Weisungsbefugnis und keine Sanktionsmöglichkeiten. Sie sucht nach einer allseits befriedigenden Lösung im Konsens. Es handelt sich um ein aussergerichtliches Verfahren im Sinne einer Mediation. Bei schweren Verstössen gegen die ärztlichen Standesregeln kann die Ombudsstelle eine Klage bei der Standeskommission einreichen. Die Ombudsstelle vermittelt auch bei Konflikten zwischen Mitgliedern der Ärztegesellschaft. Die Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und kann jederzeit abgebrochen werden. Die Beanspruchung der Ombudsstelle ist gratis.