Notfalldienst
Gestützt auf das Medizinalberufegesetz und das kantonale Gesundheitsgesetz ist jede Ärztin oder Arzt grundsätzlich verpflichtet, Notfalldienst zu leisten. Die Solothurner Regierung hat die GAeSO als Berufsverband mit der Umsetzung des Notfalldienstes beauftragt. Gestützt auf das revidierte Gesundheitsgesetz erfolgte das nachfolgende
Notfalldienstreglement_ab_2021.pdf
Bitte beachten Sie, dass Sie bezüglich Notfalldienst eine Bringschuld haben und sich somit aktiv melden müssem.
Für die Koordination Ihres Notfalldienstes, nehmen Sie Kontakt mit dem/der DienstplanerIn Ihrer Region auf.
Allfällige Dispensationsgesuche sind schriftlich zuhanden der Notfalldienstkommission einzureichen:
Notfalldienstkommission der Solothurner Ärztinnen und Ärzte
c/o Sekretariat GAeSO
Postfach
4654 Lostorf