Die Rollende Praxiskostenstudie (RoKo)
Allgemeine Informationen
Die rollende Kostenstudie (RoKo) erfasst die jährlichen Betriebskosten der Arztpraxis und deren längerfristige Entwicklung. Die Studie ist von der Ärztekasse Genossenschaft 1990 ins Leben gerufen worden und wird seither mit Unterstützung der kantonalen Ärztegesellschaften jährlich durchgeführt. Als einzige neutrale Datenquelle zur Erhebung der wirtschaftlichen Situation der freipraktizierenden Grundversorger im Gesundheitswesen ist sie für die GAeSO sowie die anderen Ärztegesellschaften eine wertvolle Grundlage bei der Verhandlung von Taxpunktwerten.
RoKo-Zahlen werden anonymisiert erhoben. Mit einem ausgeklügelten System wird sichergestellt, dass die Ärztegesellschaften nur kontrollieren können, welche Praxen an der Erhebung mitmachen. Der ausgefüllte anonyme Fragebogen wird in einem verschlossenen Umschlag zur Auswertung an die Ärztekasse weitergeleitet. Aus den Daten ist lediglich ein Rückschluss auf die kantonale Herkunft der Praxis möglich. Die einzelnen Daten verbleiben im Besitz der Ärztin resp. des Arztes, nur die konsolidierten Daten aus der Erhebung gehören der jeweiligen Kantonalgesellschaft.
Welche GAeSO-Mitglieder sind RoKo-pflichtig?
Lieferungspflichtig sind selbständig Leistungen erbringende und abrechnende Ärztinnen und Ärzte in einer Einzelunternehmung oder in einer partnerschaftlichen Praxisgemeinschaft oder in einer AG. Teilzeitarbeitenden sind ab einem Pensum von 30% RoKo-pflichtig. Alle angestellten Ärztinnen und Ärzte in einer AG sind nicht direkt RoKo-pflichtig, sondern nur der leitende Arzt. Mitglieder, welche ihrer Datenlieferungspflicht nicht nachkommen, sind verpflichtet, eine solidarische Ersatzabgabe in der Höhe von CHF 500.00 pro Jahr zu bezahlen (gemäss Beschluss an der GAeSO-Mitgliederversammlung).
Wann werden die Roko-Fragebögen versandt und wann ist die Einreichefrist?
Die Fragebögen werden jeweils im Oktober per Post verschickt. Die Frist für die Erfassung der RoKo-Daten des Vorjahres ist Mitte Dezember des laufenden Jahres. Die RoKo-Daten können per Post mittels Rückantwortumschlag oder elektronisch eingereicht werden.
Wir empfehlen die elektronische Eingabe (eRoKo), denn diese bietet viele Vorteile:
- Bei eRoko wird angezeigt, wenn die Mindestangaben vollständig ausgefüllt sind.
- Bei eRoKo besteht jederzeit die Möglichkeit, die erfassten Daten zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen oder zu korrigieren.
- In der eRoko werden die einmal erfassten „Stammdaten“ automatisch für die anderen Jahre übernommen, auch sind die Angaben der letzten Jahre sichtbar.
- Seit 2016 ist zudem die Teilnahme an der Erhebung MAS (die Erhebung „Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren“) des Bundesamtes für Statistik (BFS) obligatorisch (Eingabefrist Ende Februar). Die gute Nachricht: Vorhandene Informationen müssen nicht doppelt eingegeben werden. Die RoKo-Zahlen können auch in der Erhebung MAS verwendet werden. RoKo Teilnehmer haben die Möglichkeit, im e-RoKo Fragebogen den Unternehmensschlüssel des BFS zu hinterlegen. So können die RoKo-Zahlen direkt in den e-Fragebogen MAS importiert werden.
Wo findet sich das RoKo-Login?
Die Login Daten befindet sich auf dem ersten Blatt des RoKo-Fragebogens, welcher im Oktober per Post durch die GAeSO versandt wird. Das Login und das Passwort ist jedes Jahr identisch. Für den Datenimport der RoKo bei der MAS Erhebung müssen diese Login-Daten eingegeben werden. Wir empfehlen deshalb, eine Kopie des Deckblatts zu erstellen.
Bei Verlust der RoKo-Zugangsdaten wenden Sie sich an das GAeSO-Sekretariat gaeso@hin.ch.
Wer hilft bei Fragen weiter?
Für RoKo-Datenlieferungspflicht und -Ersatzabgabe, Befreiungsmöglichkeit, Verwendungszweck der RoKo-Daten: GAeSO-Sekretariat, gaeso@hin.ch, 079 694 51 47.
Für Erfassung der RoKo-Daten, RoKo-Fragebogen, eRoKo: Ärztekasse, RoKo-Hotline 044 436 17 25, rokoadmin@aerztekasse.ch.
Alles rund um die MAS-Erhebung: Bundesamt für Statistik BFS, Hotline MAS 058 463 60 11.
RoKo-Dokumente zum Downloaden: